Impressum

Allgemeine Informationen

Name und Anschrift
Red Skorpions Airsoft Team
Skraupstraße 24/41/35
1210 Wien
Österreich
E-Mail-Adresse
r.schwab@rsat.at
Telefon
0664 75 02 06 03
Vertretungsberechtigte
Rudolf Schwab
Register
ZVR: 480105897

Weitere Informationen

Betreten der Homepage auf eigene Gefahr – Eltern haften für ihre Kinder.

Rauchen bitte erst ab 18 Jahren. Rauchfrei-Telefon: 0800/810 013 – www.rauchfrei.at

Alkohol: Genießen sie maßvoll. Alle Fakten unter responsibledrinking.eu und responsibility.org

Drogen: Die psychische Abhängigkeit, die sowohl bei „weichen“ als auch bei „harten“ Drogen entstehen kann, ist oft sehr schwierig zu überwinden.

Gurtenpflicht besteht für alle Insassinnen/Insassen eines Kfz, d.h. sowohl für die Fahrerin/den Fahrer und die Beifahrerin/den Beifahrer als auch für alle, die sich auf der Rückbank befinden. Jede Insassin/jeder Insasse eines Kfz ist verpflichtet, den Sicherheitsgurt anzulegen, wenn ein Sitzplatz damit ausgerüstet ist. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich; die Fahrerin/den Fahrer trifft keine rechtliche Verantwortung, wenn sich die Mitfahrenden nicht anschnallen. Die Fahrerin/der Fahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Sicherung der Mitfahrenden bis 14 Jahren verantwortlich. ACHTUNG: Eine Schwangerschaft stellt keine Ausnahme von der Gurtenpflicht dar.

Sturzhelmpflicht besteht für Lenkerinnen/Lenker sowie für die beförderte Person folgender Kraftfahrzeuge (Kfz): Moped, Motorrad (mit zwei oder drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad). Ein als Kraftwagen genehmigtes Fahrzeug mit drei Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg. Quad (Ein vierrädriges Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, das die Charakterzüge eines Kraftrades aufweist, insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente und Sitzbank). Keine Sturzhelmpflicht besteht für Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist. ACHTUNG: Beim Radfahren: Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das Kind muss mit einem Radhelm ausgerüstet sein, wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch tatsächlich trägt, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt. Für Personen ab zwölf Jahren besteht keine Radhelmpflicht.

Das Leben ist lebensgefährlich – fangen sie erst gar nicht damit an.